Abstimmung über die Revision der ALV

 

06.09.2010 | Redakteur/Autor: SMM

 

Am 26. September wird das Referendum über die 4. Teilrevision der Arbeitslosenversicherung durchgeführt. Die Gewerkschaften wollen auf der Erfolgswelle der gewonnenen Abstimmung zum Umwandlungssatz nun auch die Revision der Arbeitslosenversicherung verhindern.


Die Arbeitslosenversicherung (ALV) weist ein jährliches Defizit von rund 1 Mrd. Franken aus. Dieses Defizit und die aufgelaufenen Schulden gilt es mit der vorliegenden Revision zu decken. Mit der letzten Revision von 2003 wurde ein Mechanismus eingeführt, der Einnahmen und Ausgaben der ALV über die Konjunkturzyklen ausgleichen soll. Dabei wurde von einer durchschnittlichen Arbeitslosenquote von 2,5% (100?000 Arbeitslose) ausgegangen. Diese Annahme war sträflich optimistisch, denn in Wahrheit beträgt sie 3,3% (130?000 Arbeitslose). Die Gewerkschaften halten nun erneut die «Abzockerlöhne» der Situation der Arbeitslosen entgegen. Beides hat nichts miteinander zu tun. Wir dürfen hoffen, dass der Stimmbürger sich diesmal keinen Sand in die Augen streuen lässt. Die Revision der ALV ist dringlich. Das Parlament legt einen ausgewogenen Vorschlag vor, der an den Leistungen bloss ein wenig ritzt.
Die Schweizerische ALV bietet im internationalen Vergleich sehr gute Leistungen, wahrscheinlich sogar zu gute. Sie zahlt 70 bis 80% des Einkommens bis zum versicherten Höchstverdienst von Fr. 126?000.- während anderthalb bis zwei Jahren. Dazu kommen effiziente Vermittlung und Beratung sowie ein grosses Angebot an Massnahmen. Kein Wunder bleiben zugezogene EU-Bürger nach einem Stellenverlust im Lande. Das Parlament hat am 19. März 2010 ein Paket mit 646 Mio. Franken Mehreinnahmen und 622 Mio. Franken Einsparungen beschlossen. Die Mehreinnahmen werden durch eine Erhöhung der Lohnbeiträge bis zum versicherten Höchstverdienst von heute 2% auf neu 2,2% ermöglicht. Neu wird auf Einkommensanteilen zwischen 126?000 Franken und dem Zweieinhalbfachen (315?000 Franken) zur Tilgung der Schulden ein Solidaritätsprozent eingeführt.

Die Grundleistungen bleiben erhalten!

In der Vorlage haben Bundesrat und Parlament auf den Abbau der Grundleistungen verzichtet. Aus den erwähnten Gründen ist dies auch fragwürdig. Andererseits ist die Schweiz gut damit gefahren, dass der eher grossen Kündigungsfreiheit eine entsprechende Absicherung gegenüber steht (sog. «Flexicurity»). Vor diesem Hintergrund enthält die Revision folgende Elemente:
Versicherungsprinzipien kommen stärker zum Tragen
Beitrags- und Bezugsdauer werden enger zusammengekoppelt. Ein Jahr Beitragsprämien schafft neu Anspruch auf ein Jahr Taggelder (bisher anderthalb Jahre). Anderthalb Jahre Beitragsprämien schaffen anderthalb Jahre Anspruch. 55-Jährige und Personen mit einem IV-grad von 40% müssen neu zwei Jahre Beiträge gezahlt haben, damit sie zwei Jahre lang Leistungen erhalten. Die Bezugsdauer für Beitragsbefreite, die aus bestimmten Gründen trotzdem versichert sind, wird von 12 auf 4 Monate gesenkt. Eine überfällige Revision (Sparpotenzial 189 Mio.).
Ziel der Arbeitsmarktpolitik ist es, die Stellensuchenden schnell ins Erwerbsleben zurückzuführen. Deshalb soll verhindert werden, dass Beschäftigungsprogramme zu neuen Beitragszeiten verhelfen. Nur Erwerbsarbeit soll einen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung schaffen. Im Falle von Einarbeitungs- und Ausbildungszuschüssen erfolgt eine erste Integration in den Arbeitsmarkt, weshalb Verdienste und daraus resultierende Beitragszeiten weiterhin einen Anspruch auf Leistungen der ALV schaffen (Sparpotenzial 90 Mio.).
Nimmt ein Arbeitsloser eine Arbeit an, bei der er weniger als das Taggeld der ALV («Zwischenverdienst») verdient, so ergänzt die ALV den Zwischenverdienst mit einer Kompensation über das Niveau des Taggeldes. Diese Zahlung ist eine Leis­tung der ALV und wird heute wie Lohn behandelt und für künftige Taggeldberechnungen mitberücksichtigt. Dies wird aufgehoben. Damit bleiben die positiven Anreize des Zwischenverdienstes (höheres Einkommen, Erwerb von neuen Beitragszeiten, längerer Taggeldanspruch) trotzdem eindeutig erhalten (Sparpotenzial: 79 Mio.).
Fehlanreize werden beseitigt und die rasche Wiedereingliederung gefördert
Schul- oder Studienabgänger haben neu eine Wartezeit von 120 Tagen zu erfüllen. Die bisherigen Ausnahmen werden gestrichen. Hier wird ein längst überfälliger Schritt vorgenommen (Sparpotenzial 75 Mio.).
Je nach finanzieller und familiärer Situation kann zugemutet werden, den ersten Monat der Arbeitslosigkeit finanziell selber zu überbrücken. Grundsätzlich wird auch hierbei einer gewissen Leichtfertigkeit bei der Stellenaufgabe entgegen­getreten (Sparpotenzial 43 Mio.).
Begrenzung der Taggelddauer für Jugendliche unter 25 Jahren und ohne Unterhaltspflichten auf 200 Taggelder. Gemäss Statis­tik sind diese innert sechs Monaten wieder im Arbeitsmarkt integriert ? schneller als alle anderen Altersgruppen. Dieser stark von den Gewerkschaften angeprangerte Schritt ist auch im Hinblick auf die Zuwanderung überfällig (Sparpotenzial 46 Mio.).
Die ALV wird noch zu 50% statt zu 80% für Integrationsmassnahmen von Nichtversicherten aufkommen. Die restlichen 50% sind von den Institutionen zu tragen.
Ältere erhalten besseren Zugang zu Integrationsmassnahmen. Für über Fünfzigjährige können Massnahmen finanziert werden, auch wenn der Taggeldbezug während der Teilnahme endet. Zusätzlich erhalten sie Anspruch auf maximal 12 Monate Einarbeitungszuschüsse. Diese betragen neu durchschnittlich 50% statt 40% des Lohnes.
Weitere Massnahmen
Reduzierung des Plafonds der Kantone für die Finanzierung von arbeitsmarktlichen Massnahmen (Sparpotenzial 189 Mio.).
Die Bezugsdauer in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit kann nicht mehr verlängert werden. Dies hat sich in der Vergangenheit kaum auf die Wiedereingliederung von Stellensuchenden ausgewirkt. Es wird sich zeigen, wie sich die Versicherung gegenüber den bisherigen föderalen Haltungen durchsetzen kann (Sparpotenzial 30 Mio.).
Die arbeitsmarktliche Integration wird verstärkt und die Sozialhilfe erhält neu die Möglichkeit, zur beruflichen Wiedereingliederung auf das EDV-System der ALV (AVAM) zuzugreifen.
Der Datenaustausch mit den Ausländerbehörden wird verstärkt. Auch dies eine längst überfällige Massnahme im Hinblick auf die Missbrauchsdiskussion.
Abschliessend lässt sich sagen, dass die Sanierungsmassnahmen trotz des Wirtschaftseinbruchs und der verlorenen Abstimmung zum BVG-Umwandlungssatz massvoll wirken. An der Höhe der Leistungen wurde nicht gerüttelt, obwohl sich diese Frage sehr wohl stellte. Wir sind der Meinung, dass zu Gunsten der politischen Durchsetzbarkeit darauf verzichtet wurde. Ob dies Früchte tragen wird, bleibt abzuwarten.
Auch wird erst der osmotische Überdruck der Stellensuchenden aus den Nachbarländern weisen, ob bei den Leistungen längerfris­tig nicht wohl oder übel eine Angleichung an die Niveaus der umliegenden Länder zu erfolgen hat.
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