Arbeitssicherheit

Brütsch/Rüegger Werkzeuge AG: totaler Durchblick für bestmögliche Arbeitsleistung

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Fehlsichtigkeit und Arbeitsschutz

Verschiedene Arbeitsplätze stellen für die Augen spezielle Gefahren dar. Äussere Einflüsse können das Auge nämlich irreparabel schädigen, zum Beispiel durch herumfliegende Teilchen, spritzende Chemikalien oder übermässiges Licht beim Schweissen. Die Liste an möglichen Szenarien ist lang. Das Tragen einer Schutzbrille ist in solchen Fällen nicht nur vorgeschrieben, sondern sollte alleine schon der Vernunft wegen selbstverständlich sein.

Sichtscheiben für Schutzbrillen bestehen meistens aus Polycarbonat. Das Material ist leichter und deutlich bruchsicherer als beispielsweise Hartglas oder das für Alltagsbrillen ebenfalls oft verwendete CR39. Diese Schutzbrillen müssen eine Baumusterprüfung bestehen und werden fortan als Persönliche Schutzausrüstung (PSA) behandelt. Das heisst, sie dürfen in keiner Art und Weise verändert werden.

Besonders für Menschen mit einer Sehkorrektur sind diese Vorschriften und Empfehlungen zum Augenschutz nicht immer einfach umzusetzen. Eine Schutzbrille über der eigenen Brille zu tragen, ist erstens unbequem und schützt zweitens auch nicht optimal. Die Korrektionsbrille abzulegen und nur mit der Schutzbrille zu arbeiten, führt zu Kopfschmerzen, Konzentrationsschwäche, Ungenauigkeit und einer erhöhten Anfälligkeit für Unfälle und Verletzungen. Und eine Eigenkonstruktion gilt nicht als PSA.

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