Produkthaftung Das Produktsicherheitsgesetz bringt Europakompatibilität
>> Das neue Produktsicherheitsgesetz PRSG stellt eine Totalrevision des Bundesgesetzes vom 19. März 1976 über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten (STEG) dar und macht die Schweiz europakompatibel. Das PrSG ist am 1.7. 2010 in Kraft getreten und muss bis am 31.12.2011 umgesetzt sein.
Anbieter zum Thema

Das PrSG stellt eine Totalrevision des Bundesgesetzes vom 19. März 1976 über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten (STEG) dar. Das PrSG weist – anders als das bisherige STEG – das gleiche Schutzniveau wie die EG- Richtlinie 2001/95/EG auf. Gemäss dem neuen Produktsicherheitsgesetz PrSG, beziehungsweise der Produktsicherheitsverordnung PrSV, darf ein Produkt nur dann auf den Markt gebracht werden, wenn Hersteller und Importeure oder Händler sicherstellen, dass die Sicherheit der Produkte auch nach dem Inverkehrbringen laufend beobachtet wird und die CE- Konformität nachweisbar ist. CE bedeutet: «Communauté Européenne».
CE-Konformität bringt Gleichberechtigung
Die Schweizerische Volkswirtschaft verdient mehr als jeden zweiten Franken mit Exportprodukten. Im Jahr 2008 exportierte die Schweiz für 216 Milliarden Franken weltweit, davon für 156 Milliarden in die EU. Der Export ist ein staatstragendes Element. Als Ergebnis der bilateralen Verhandlungen kann die Schweiz, im EU-Raum, mit der CE-Konformität nun gleichberechtigt partizipieren. Zudem wurde unser Produkthaftpflichtgesetz inhaltlich nahezu wortwörtlich von der entsprechenden EU- Richtlinie 85/374/EG übernommen! Das Schweizerische Patentierungsverfahren ist seit dem 1. Juli 2008 ebenfalls EU- bzw. Weltkompatibel!
Schweizer KMU's sind weltweit hervorragend positioniert. Oft werden unsere KMU's durch Ausländer international vernetzt oder sie leisten in der Schweiz wertvolle Arbeit. Die Nationalbank und die Politiker sind für die Rahmenbedingungen verantwortlich, die Unternehmen sind fachlich sehr kompetent. Um konkurrenzfähig zu sein, sollte die Nationalbank dringend anstreben, dass Euro und Franken den gleichwertigen Warenkorb ergeben, sonst müssen dies die Unternehmer arrangieren. Andere Massnahmen sind gut gemeint aber nicht nachhaltig.
Produkthaftplicht erhält neuen Stellenwert
Im Zusammenhang mit der technischen Harmonisierung in der Europäischen Union, zu Beginn der 1990er Jahre, hat die Schweiz als Nicht-Mitglied der EU im Rahmen des autonomen Nachvollzuges des EU-Rechts diese Vorschriften weitestgehend auch in das eigene Recht übernommen, einschliesslich die Konformitätserklärung. Das CE-Zeichen ist in der Schweiz nicht gesetzlich, kann aber vorteilhaft angewendet werden. Bei der CE-Konformität nach den EU-Richtlinien handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Selbstdeklaration. Das volle Risiko liegt beim Hersteller. Deshalb haben die Produkthaftpflicht und die Sorgfaltspflichten einen völlig neuen Stellenwert bekommen! Mit dem Qualitätsmanagement beim Hersteller und dem Instandhaltungsmanagement beim Betreiber kann die vorgeschriebene Produktbeobachtung und die Rückverfolgbarkeit rechtssicher dokumentiert werden. Sicherheitsrelevante Schwachstellen, die nachträglich festgestellt werden sind den Kunden mitzuteilen. Die Tabelle illustriert beispielhaft einige EU - Richtlinien, die speziell für den Export wichtig sind. Das neue Produktsicherheitsgesetz PrSG ist seit dem 1.7.2010 in Kraft und muss bis am 31.12.2011 umgesetzt sein (PrSG Art. 21.2). Die Maschinenrichtlinie, z.B., hatte keine Übergansfrist und ist seit dem 29.12.2009 rechtsverbindlich! Ohne CE-Konformität dürfen Produkte in der EU und nun auch in der Schweiz nicht verkauft werden. Dies gilt auch für Produkte die in der Schweiz hergestellt und in der Schweiz verkauft werden!
Wird bei behördlichen Kontrollen festgestellt, dass die CE-Konformität fehlt, so hat dies strafrechtliche Konsequenzen.
Wird im Schadensfall fest gestellt, dass die CE-Konformität fehlt, so hat dies strafrechtliche Konsequenzen und die Unfallversicherung oder Haftpflichtversicherung kann Regress nehmen.
Als CE-pflichtige Maschine gilt jede Vorrichtung (auch bei Eigengebrauch), welche nicht direkt durch menschliche oder tierische Kraft angetrieben wird, direkt heisst ohne bewegliche Zwischenteile. <<
(ID:30494660)
