Neuer Gesamtarbeitsvertrag

MEM-Industrie: Neuer GAV enthält Mindestlöhne

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«Ich bin froh und erleichtert, dass wir eine Einigung erzielen konnten», sagt Swissmem-Präsident Hans Hess. «Das ist eine gute Nachricht für die Mitarbeitenden und die Unternehmen der MEM-Industrie. Es ist auch eine gute Nachricht für den Werkplatz Schweiz.» Die Gewerkschaft Syna spricht von einem "erfreulichen Verhandlungsergebnis".

Flexibilisierung bei der Jahresarbeitszeit

Mit der erzielten Einigung erhalten die dem GAV unterstellten Unternehmen der MEM-Industrie (560 Betriebe mit 95‘500 Mitarbeitenden) zusätzliche Möglichkeiten, die Kapazitäten den immer stärker ausgeprägten Marktzyklen anzupassen. Das bedeutet, dass die Wochenarbeitszeit bei 40 Stunden belassen wird, die Unternehmen aber durch einen auf 200 Stunden erhöhten "Jahresübertrag" mehr Flexibilität erhalten, wenn die Arbeitszeit an Marktschwankungen angepasst werden muss. Angesichts der nach wie vor angespannten wirtschaftlichen Lage der MEM-Branche ist die Flexibilisierung – insbesondere der Arbeitszeit – ein wichtiges Instrument, um die Konkurrenzfähigkeit zu stärken und Arbeitsplätze zu erhalten.

Regionale Mindestlöhne

Im Gegenzug werden erstmals regional differenzierte Mindestlöhne im GAV verankert. Eine verbindliche Regelung für angemessene Löhne für qualifizierte Mitarbeitende findet ebenfalls Eingang in den GAV. Damit wird sichergestellt, dass kein Lohndruck gegen unten entsteht. Zusammen mit den Sozialpartnern setzt Swissmem damit ein klares Zeichen gegen staatliche Lohneingriffe, wie sie beispielsweise die Mindestlohn-Initiative fordert.

Vaterschaftsurlaub

Zudem werden Verbesserungen im Bereich «Work-Life-Balance» in den GAV integriert, um den Bedürfnissen der heutigen Gesellschaft Rechnung zu tragen. Dazu zählen ein Vaterschaftsurlaub von einer Woche und die Förderung flexibler Arbeitszeitmodelle wie Home Office, Job Sharing, Teilzeit sowie die ausserschulische Kinderbetreuung. Darüber hinaus wird die Förderung sämtlicher Mitarbeitenden im Betrieb (insbesondere Lernende und Frauen) und die Stärkung der Berufsbildung im GAV weiter vertieft.

Bis Ende Juni müssen nun die zuständigen Organe der Gewerkschaften und Angestelltenverbände sowie von Swissmem dieser Einigung zustimmen, damit der neue GAV am 1. Juli 2013 in Kraft treten kann. <<

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