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Nun ist es jedoch so, dass nach wie vor ein erheblicher Anteil der Belegschaften Raucher sind, denen es nicht leicht fällt, auf das Rauchen zu verzichten. Es soll auch rauchende Vorgesetzte geben. Niemand möchte seine Mitarbeitenden unnötig vergraulen.
? Wichtig ist zunächst einmal eine klare unmissverständliche Kommunikation. Sie könnte folgendermassen lauten: «Ab 1. Mai 2010 gilt in sämtlichen Räumen (bzw. auf dem ganzen Firmengelände) unserer Firma ein striktes Rauchverbot.»
? Rauchern, die nicht auf ihre Gewohnheit verzichten wollen oder können, sollte ein Ort zugewiesen werden, wo und unter welchen Bedingungen sie dem Rauchen frönen dürfen. Es könnte z.B. heissen: «Die Mitarbeitenden unserer Firma, die während der Arbeitszeit rauchen wollen, können dies unter Rücksicht auf die Produktionsabläufe auf dem Hof hinter der Lagerhalle tun.» Es kann auch ein spezieller Raucherraum eingerichtet werden, der aber so ausgestattet sein sollte, dass die nichtrauchenden Mitarbeitenden nicht belästigt werden können, d.h. mit einer automatischen Türschliessung versehen und am besten unter atmosphärischem Unterdruck.
? Insbesondere darf nicht vergessen gehen, dass auch die Kantine inskünftig rauchfrei zu gestalten sein dürfte.
? Firmen mit automatischer Zeiterfassung sollten ihre Mitarbeitenden anhalten, für die Rauchpause auszustempeln.
? Raucher sollen im Interesse ihrer eigenen Gesundheit auf Raucherentwöhnungsprogramme hingewiesen werden. Grosszügige Arbeitgeber können diese - allenfalls unter der Voraussetzung des erfolgreichen Absolvierens - finanzieren. Auf dem Markt gibt es dazu die verschiedensten Programme und Anbieter.
? Abschliessend sollte man darauf hinweisen, dass es für das Firmenimage nicht unbedingt zuträglich sein dürfte, wenn ständig rauchende Menschentrauben vor dem Eingang herumstehen, wie z.B. vor dem Sunrise Tower in Oerlikon.
? Verschiedene Institutionen, wie z.B. die Stiftung «pro aere» (www.proaere.ch) bieten Beratung in allen Fragen des Rauchens in öffentlichen Räumen.
? Den ausführlichen Gesetzestext findet sich unter
www.bag.admin.ch/themen/drogen/00041/07322/07324/index.html?lang=de
