Mit Laser markieren Rückverfolgbarkeit gewährleisten

Quelle: Pressemitteilung 1 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Lasermarkiergeräte von «AxNum» sorgen dafür, dass Fertigungsunternehmen Produkte dauerhaft kennzeichnen und Rückverfolgbarkeit gewährleisten können.

Produkte zuverlässig rückverfolgen: Kompakte, einfach zu bedienende Lasermarkiergeräte «e.L-Box» von «AxNum» sorgen für dauerhaftes Kennzeichnen auf nahezu sämtlichen Werkstoffen.(Bild:  AxNum AG)
Produkte zuverlässig rückverfolgen: Kompakte, einfach zu bedienende Lasermarkiergeräte «e.L-Box» von «AxNum» sorgen für dauerhaftes Kennzeichnen auf nahezu sämtlichen Werkstoffen.
(Bild: AxNum AG)

Zunehmenden Forderungen nach einer rückverfolgbaren Produktion können Unternehmen entsprechen, indem sie Bauteile dauerhaft kennzeichnen. Dies gelingt zum Beispiel mit der Lasermarkierstation «e.L-Box» von «AxNum». Das Gerät ist kompakt und robust. Es eignet sich für präzise industrielle Kennzeichnungen und eine zuverlässige Rückverfolgung. Ausgestattet mit einem Faserlaser ermöglicht es kontrastreiche Beschriftungen auf unterschiedlichen Werkstoffen. Das betrifft unter anderem Stahl, Edelstahl, Hartmetall, auch bei eloxierten oder lackierten Oberflächen, Legierungen, Messing und Polymere. Die zu kennzeichnenden Werkstücke werden auf dem Nutentisch platziert. Zubehör, wie eine Drehachse für zylindrische Bauteile, kann leicht installiert werden. Die motorisierte Z-Achse mit Laserpointer sorgt für ein präzises Einstellen der Arbeitshöhe. Mit 385 × 330 mm Aufspannfläche und maximal 190 mm Brennweite ist die einfach zu bedienende Lasermarkierstation vielseitig einsetzbar.

(kmu)

(ID:50363913)

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung