Anbieter zum Thema
Ein oder zwei Schutzziele gilt es zu erreichen
Eines oder beide der folgenden Schutzziele gilt es dabei zu erreichen: den Schutz von Produkten, Gegenständen und/oder Arbeitsprozessen vor verunreinigungsbedingten Schäden und/oder Leistungseinbussen; den Schutz des arbeitenden Menschen vor gesundheitsgefährdenden Prozessrisiken.
Ergänzend dazu kann es auch erforderlich sein, den Schutz der Bevölkerung in der Betriebsumgebung vor schädlichen luftgetragenen Immissionen sicherzustellen.
Störfaktoren im Reinraum
- Personal – Der Mensch ist die grösste «Partikelschleuder» in einem Reinraum. Trotz Reinraumanzügen werden durch Handlungen wie Niesen, Reiben der Hände an anderen Körperteilen tausende Partikel an den Raum abgegeben.
- Maschine – Metallischer Abrieb von Anlagenteilen.
- Strömungshindernisse – Arbeitstische, Maschinen, Wände können eine gleichmässige Durchströmung von Räumen verhindern
- Leck – Ein stecknadelgrosses Loch in einem Zuluftfilter kann gravierende Qualitätseinbussen verursachen.
- Wärmequellen – Sonneneinstrahlungen oder Maschinenwärme erzeugen Gegenströmungen und führen zu Verwirbelungen.
- Vibrationen
- Elektrostatik
- Luftfeuchtigkeit
- Temperaturunterschiede <<
(ID:34466750)
