Produktpiraterie

Negativ-Preis „Plagiarius“ rückt dreiste Fälschungen ins öffentliche Bewusstsein

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Die Kopie – weder Kompliment noch Kavaliersdelikt

In den 90er Jahren hat Produkt- und Markenpiraterie nach dem klischeemässigen „schwarz-/weiss“-Prinzip funktioniert. Das ist längst überholt. Heutzutage gibt es Plagiate und Fälschungen in allen Preis- und Qualitätsabstufungen, von gefährlichen Billigimitaten bis hin zu qualitativ hochwertigen Kopien, die kaum günstiger als das Original sind. Auch asiatische Firmen sind längst nicht mehr nur die verlängerte Werkbank des Westens. Viele sind mit eigenen Entwicklungen erfolgreich, melden gewerbliche Schutzrechte an und setzen diese konsequent gegen Nachahmer durch. D.h. auch für aufstrebende chinesische Firmen ist eine Kopie weder das viel zitierte Kompliment noch ein Kavaliersdelikt. Erwähnenswert ist noch eine weitere Entwicklung: Unter den Nachahmern sind immer häufiger auch westliche Firmen zu finden, die sich jahrzehntelang pauschal über asiatische Kopien empört haben. Das wird einerseits bei zahlreichen Plagiarius-Preisträgern der letzten Jahre sichtbar, zum anderen durch eine VDMA-Studie aus dem Jahr 2014 untermauert. Nach Aussage der befragten Unternehmen aus dem Maschinen- und Anlagenbau kamen in den letzten zwei Jahren 23% der Kopien aus Deutschland.

Gesetz und Moral - Die 2 Seiten des Plagiats

Grundsätzlich gilt in Deutschland und vielen anderen Ländern Nachahmungsfreiheit. Wer ein neues Produkt vor unerwünschten Kopien von Trittbrettfahrern schützen möchte, muss es über gewerbliche Schutzrechte (Marke, Design, Patent, Gebrauchsmuster etc.) absichern. Es sei denn das Urheberrecht oder unlauteres Wettbewerbsverhalten finden Anwendung. Beide sind aber an diverse Kriterien geknüpft, so dass das Anmelden von gewerblichen Schutzrechten empfehlenswert ist.

Interessant ist neuerdings das Geschäftsverhalten manch westlicher Firmen: Sie nehmen ein erfolgreiches Produkt eines Mitbewerbers und prüfen sehr gezielt, ob dieses durch gewerbliche Schutzrechte abgesichert ist. Ist dies nicht der Fall, so wird das Produkt ungeniert kopiert. Solche Nachahmungen sind dann dreist und einfallslos, aber aus rechtlicher Sicht legal. Mit anderen Worten: Gewerbliche Schutzrechte Anderer zu verletzen entspricht nicht den Unternehmenswerten und einen Prozess möchte man auch nicht riskieren - für offensichtliche 1:1 Kopien ist man sich aber nicht zu schade. Haben manch westliche Firmen tatsächlich so wenig Anspruch an sich selbst, etwas Eigenes, etwas Neues zu schaffen? Fortschritt „Made in Industrieländern“ sieht anders aus.

Opfer oder Täter ? Einige Konsumenten und Firmen sind beides

Bei der Bewertung von Kopien spielt der Blickwinkel eine erhebliche Rolle. Verbraucher, die im guten Glauben auf ein Plagiat herein gefallen sind, werden sich zu Recht als Opfer sehen und über den Verkäufer schimpfen. Können sie dann aber, z.B. im Urlaub, den offensichtlich gefälschten Luxusmarkentaschen zum Spottpreis nicht widerstehen, so spielen sie den Kauf als Kavaliersdelikt runter. Verbraucher dürfen sich nicht blauäugig der Illusion hingeben, Ziel der Fälscher sei es, ihnen günstige Alternativen zu bieten. Die Nachahmer handeln rücksichtslos und rein profitorientiert. Da Märkte sich über Angebot und Nachfrage regeln, trägt jeder Konsument eine erhebliche Verantwortung. Wer bewusst Fälschungen kauft, unterstützt u.a. Kinderarbeit und kriminelle Machenschaften.

Auch bei Firmen scheint der Perspektivwechsel zu funktionieren, wie ein Fall zeigt, der vor Kurzem durch die Medien ging: Der chinesische Smartphone-Hersteller JiaYu hat jahrelang iPhone-Modelle von Apple kopiert und unter eigenem Namen vertrieben. Kaum wurden Kopien seiner JiaYu-Smartphones über AliExpress angeboten, beklagte er, dass durch die minderwertige Qualität dieser Nachahmungen sein guter Ruf ruiniert würde.

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