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Arbeitssicherheit „De-minimis“-geförderte Reifenfülldruck-Kontrolle
Mit dem „De-minimis“-Programm (lat.: Dinge von geringer Bedeutung) finanziert das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) auch 2019 Unternehmen des Güterverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen bei sicherheits- und umweltfördernden Maßnahmen.
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Zu den förderfähigen Maßnahmen im Rahmen dieses Programms zählt beispielsweise das Reifenfülldruck-Kontrollsystem „ContiPressureCheck“ von Continental, dessen Einbau sowie eine Reihe von Reifentypen mit besonders geringer Geräuschentwicklung und einem optimierten Rollwiderstand.
Systemtechnik und Installation förderfähig
Eigentümer und Halter von schweren Nutzfahrzeugen, die ihre Flotten mit diesem System ausstatten, können Fördergelder sowohl für die Technik des Systems (mit Installations-Werkzeugen, Kits und diversen Basis-, Sensoren- und Erweiterungs-Kits wie Werkzeuge, Display und Handlesegerät) als auch für dessen Installation beantragen. Voraussetzung für eine Förderung ist ein vollständiger Antrag, der die geplanten Maßnahmen im Fuhrpark konkret benennt.
Da Continental-Nutzfahrzeugreifen als geräuscharm und rollwiderstandsarm eingestuft werden, sind diverse Reifentypen förderfähig. Grenzwerte der geltenden Richtlinien und Verordnungen werden größtenteils übererfüllt, so die Hannoveraner. Runderneuerte „ContiRe“-Nutzfahrzeugreifen und „ContiTread“-Laufstreifen für die Kaltrunderneuerung, die von Continental-Unternehmen in Deutschland zur Vermarktung über den Fachhandel angeboten werden, sind mit M+S-Kennung und teilweise auch mit dem 3PMSF-Symbol versehen. Damit besteht für diese Reifen grundsätzlich die Förderfähigkeit im Rahmen der 2019-er „De-minimis“-Richtlinie. Die Antragsfrist läuft bis 30. September 2019.
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Stand vom 30.10.2020
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