Warum viele Unternehmen leer ausgehen Fördergelder für Beleuchtungssanierungen

Quelle: Pressemitteilung 2 min Lesedauer

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Für Stromeffizienzmassnahmen stellt der Bund über das Förderprogramm «ProKilowatt» jährlich bis zu 70 Millionen Franken bereit. 2025 wurden davon 26 Millionen vergeben – nur gut ein Drittel des verfügbaren Rahmens. Unternehmen, die eine Beleuchtungssanierung planen, haben deshalb bessere Chancen auf eine Förderung, als viele vermuten.

Unternehmen, die eine Beleuchtungssanierung planen, haben bessere Chancen auf eine Förderung, als viele vermuten.(Bild:  Ledvance)
Unternehmen, die eine Beleuchtungssanierung planen, haben bessere Chancen auf eine Förderung, als viele vermuten.
(Bild: Ledvance)

Das zentrale Bundesprogramm «ProKilowatt» förderte 2025 schweizweit 63 Projekte und drei Programme mit insgesamt 26 Millionen Franken – über alle Technologien hinweg: Pumpen, Kälte, Druckluft, Antriebe, Beleuchtung. Ausgeschöpft wurde damit nur gut ein Drittel des jährlichen Förderrahmens.

Und wie stehen die Chancen auf einen Zuschlag? Pro Auswahlrunde erhalten maximal 85 Prozent der zulässigen Projektgesuche einen Förderbeitrag. Ausgewählt werden jene Gesuche mit der besten Kostenwirksamkeit – dem Verhältnis von beantragtem Förderbeitrag zu eingesparter Kilowattstunde. Wer wenig Förderung für viel Einsparung beantragt, liegt vorn.

Warum trotzdem so wenige Unternehmen die Chance nutzen

Ein Fördergesuch bei «ProKilowatt» ist einfacher, als viele denken: Es wird webbasiert eingereicht, beinhaltet nur einen jährlichen Schlusstermin, aktuell den 1. November 2026, und der Entscheid liegt im Idealfall nach rund vier Wochen vor. Anschliessend bleiben bis zu drei Jahre Zeit für die Umsetzung. Projektgesuche sind bereits ab Investitionskosten von rund 70 000 Franken möglich, eine Grössenordnung, die auch für viele mittlere Fertigungshallen realistisch ist.

Entscheidend ist jedoch die Reihenfolge. Fördergelder gibt es nur für Projekte, die noch nicht umgesetzt wurden. Auftragserteilung und Materialbestellung dürfen deshalb erst nach dem Zuschlagsentscheid erfolgen. Wer zuerst bestellt und das Gesuch erst danach einreicht, verliert den Förderanspruch. Dabei können bis zu 30 Prozent der Investitionskosten auf dem Spiel stehen.

Warum es gerade die Beleuchtung trifft

Seit 2023 dürfen Kompaktleuchtstofflampen sowie T5- und T8-Leuchtstofflampen nicht mehr in die Schweiz eingeführt werden. Weitere Lampen stehen in der Warteschlange für den Marktausstieg. Bestehende Anlagen dürfen zwar weiter betrieben werden, doch die Ersatzbeschaffung wird zunehmend schwieriger. Beleuchtungssanierungen erfolgen deshalb oft erst im Störungsfall – dann bleibt für ein Fördergesuch häufig keine Zeit mehr.

Wann sich eine Förderung nicht lohnt

Bei einer geringen Betriebsstundenzahl, einer später geplanten Hallensanierung oder einer noch jungen Anlage ist eine Beleuchtungssanierung oft auch mit Förderung nicht wirtschaftlich. Eine seriöse Prüfung muss deshalb auch zu diesem Ergebnis kommen dürfen.

Weitere Fördermöglichkeiten im Analyse-Package für KMU

Mit dem kostenlosen Analyse-Package unterstützt Ledvance Schweiz Unternehmen bei der Planung ihrer Beleuchtungssanierung. Es umfasst eine Risikoanalyse-Checkliste, einen Entscheidungsguide, eine Übersicht der Förderprogramme sowie regionale Ansprechpartner.

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